ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPONSORING, PREMIUM-PARTNERSCHAFTEN & MEDIENVERTRÄGE BEIM BIG BANG KI FESTIVAL

Stand: 05. Januar 2026

§ 1 Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Sponsoring-, Premium-Partnerschafts-, Aussteller- und Medienverträge zwischen der DUP Media GmbH („DUP“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Partner“).  Sie erfassen kombinierte Event-, Digital- und Printleistungen im Rahmen des BIG BANG KI FESTIVALS sowie des DUP Medienkosmos.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich ist ausschließlich die individuelle Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.

§ 3 Leistungsänderungen

DUP ist berechtigt, aus sachlichem Grund Änderungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich Programm, Referenten, Ablauf, Standflächen (gleichwertige Kategorie) oder Format (z.B. Hybrid-/Digitaldurchführung). Eine bestimmte Besucherzahl, Reichweite, Zielgruppenstruktur oder Leadanzahl stellt keine zugesicherte Eigenschaft dar.

§ 4 KPI- und Erfolgs-Disclaimer

Angaben zu Reichweiten, Besucherzahlen, Zielgruppen, Impressionen, Abonnentenzahlen oder Leads beruhen auf Erfahrungswerten oder Prognosen und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 5 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Pandemie, Streik, Krieg, Naturereignisse) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, ist DUP berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder in einem alternativen Format durchzuführen. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart:

  • 50 % bei Vertragsabschluss
  • 50 % spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist DUP berechtigt, Leistungen auszusetzen.

§ 7 Kündigung & Stornierung

Bei Kündigung durch den Partner gelten folgende Stornokosten:

  • bis 4 Monate vor Veranstaltung: 50 %
  • bis 2 Monate vor Veranstaltung: 75 %
  • unter 2 Monate: 100 %.

Bereits produzierte Medien- oder Contentleistungen sind vollständig zu vergüten.

§ 8 Stand, Sicherheit & Versicherung

Der Partner ist für Standbau (sofern durch den Partner erfolgt), Personal, Verkehrssicherungspflichten  und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften selbst verantwortlich. Der Partner stellt DUP von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Aktivitäten resultieren.

§ 9 Marken- und Nutzungsrechte

Der Partner räumt DUP ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an Marken und Logos zur Bewerbung der Veranstaltung ein, sofern nicht anders vereinbart. 
DUP ist berechtigt, Bild-, Video- und Tonaufnahmen für Marketing- und PR-Zwecke zu verwenden.

§ 10 Tracking & Drittanbieter

DUP übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Tracking-Abweichungen, Ausfälle von Event-Apps, Scan-Systemen, Livestream-Plattformen oder sonstigen Drittanbietern, 
sofern DUP diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§ 11 Datenschutz & Lead-Generierung

Lead-Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und weitergegeben. DUP übernimmt keine Gewähr für Qualität oder wirtschaftlichen Erfolg der übermittelten Leads.  Nach der Weitergabe der Lead-Daten an den Partner ist dieser für die weitere Datenverarbeitung eigenständig verantwortlich.

§ 12 Compliance & Integrität

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher geltender Compliance-, Antikorruptions- und Sanktionsvorschriften. Sponsoring begründet keinen Anspruch auf politische Einflussnahme oder inhaltliche Positionierung.

§ 13 Verhaltensgrundsätze & Diskriminierungsverbot

Der Veranstalter steht für ein respektvolles, diskriminierungsfreies und sicheres Veranstaltungsumfeld. Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, extremistischer Propaganda, Hassrede oder sonstigem menschenverachtendem Verhalten wird nicht toleriert. Dies gilt insbesondere für Benachteiligungen oder Belästigungen aufgrund von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder Alter. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze ist der Veranstalter berechtigt, betroffene Personen oder Unternehmen ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschließen sowie gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 14 Subunternehmer

DUP ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer oder Dienstleister) einzusetzen.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen aus dem Vertragsverhältnis vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 16 Haftung

DUP haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den 
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den jeweiligen Auftragswert. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 16 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

§ 17 Gerichtsstand & Recht

Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.