ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR TEILNAHME AM BIG BANG FESTIVAL

Stand: 16. Februar 2024

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der DUP Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Ayse Mese und Heiko Hager, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg (im Folgenden: DUP) als Veranstalter zur Teilnahme an allen Bestandteilen des BIG BANG FESTIVALS.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils letzten Fassung. Eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch DUP ist jederzeit möglich. Hiervon betroffene Vertragspartner sind zu informieren. Damit einhergehend besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Rückvergütungsanspruch. Wird seitens des Teilnehmenden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen, gelten diese als akzeptiert.

§ 2 Ticketbestellung & -bezahlung

(1) Tickets können – sofern verfügbar – online über das Anmeldetool bestellt werden. Ein Recht zur Teilnahme am BIG BANG FESTIVAL besteht nicht.

(2) Der jeweils angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das vom Besucher angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die AGB können vom Besucher jederzeit unter https://bigbangfestival.de/agb/ nochmals aufgerufen werden.

(3) Der Ticketpreis umfasst die Teilnahme am BIG BANG FESTIVAL. Nicht im Preis enthalten sind z.B. Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden.

(4) Universe/A Ticketmaster Company als verantwortlicher Dienstleister für die Ticketabwicklung sendet dem Teilnehmenden mit bzw. nach erfolgter Anmeldebestätigung eine Rechnung über die Vergütung zu.

§ 3 Masterclass-Bewerbung

Unsere Events sind Award-, Netzwerk- und Informationsveranstaltungen. Dabei werden auch Vorträge und Masterclasses zur Teilnahme angeboten, die von unseren Partnern durchgeführt werden. Diese Partner sind presserechtlich für die jeweiligen Inhalte verantwortlich. 

Teil unserer Leistung für den Teilnehmenden ist es, diesen vollständig über die Inhalte aller Veranstaltungen zu informieren, unabhängig davon, ob der Teilnehmende einen bestimmten Vortrag oder eine Masterclass besuchen konnte. Zu diesem Zweck teilen wir die notwendigen Kontaktdaten der Teilnehmenden mit unseren Partnern. 

Die Teilnehmenden werden unmittelbar vor dem Event über die angebotenen Inhalte und die involvierten Partner informiert. Die Eventteilnehmenden haben die Möglichkeit, dem Veranstalter ihre Präferenzen für ihre Teilnahme an Masterclasses mitzuteilen. 

Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Masterclass besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende aus Kapazitätsgründen einer anderen Masterclass zuzuordnen. Gleiches gilt, wenn es zu einer kurzfristigen Programmänderung kommt.

§ 4 Rücktritt & Ersatzteilnehmer

(1) Der Teilnehmende ist vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zum begründeten Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Er kann anstelle eines Rücktritts aber auch einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich (Adresse: DUP Media GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg) oder per E-Mail (redaktion@dup-magazin.de) gegenüber DUP zu erklären.

(2) Geht die Rücktrittserklärung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei DUP ein, wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet. Geht die Rücktrittserklärung später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei DUP ein oder nimmt – ohne eine solche Erklärung – weder der Teilnehmende noch ein Ersatzteilnehmende am Event teil, so hat DUP Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt Folgendes: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie DUP mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versenden.

(2) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat DUP Ihnen alle Zahlungen, die DUP von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von DUP angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei DUP eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet DUP dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben – es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie DUP einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie DUP von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 6 Änderungen des Events

(1) DUP ist berechtigt, das BIG BANG FESTIVAL räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Referenten einzusetzen oder das Programm zu ändern.

(2) Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung der Veranstaltung gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen – sofern der Teilnehmende nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht. Auf diese Rechtsfolge ist der Teilnehmende in einer Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises erfolgt nicht.

(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – insbesondere bei Ausfall von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – kann DUP die Veranstaltung absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; der Teilnehmende erhält eine bereits geleistete Vergütung zurück. Ein Anspruch auf Erstattung von Reise- und/oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall ist ausgeschlossen – es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens DUP. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

(4) Über Änderungen von Zeit oder Ort der Veranstaltung und über wesentliche Änderungen im Ablauf sowie über eine Absage der Veranstaltung gemäß § 6 Abs. 1 informiert DUP die angemeldeten Teilnehmenden unverzüglich.

(5) Aufgrund von gesetzlichen Auflagen oder wirtschaftlichen Sachzwängen kann eine Verkleinerung der Veranstaltung mit einhergehender Teilnehmerbeschränkung erforderlich sein. DUP wird in diesem Fall betroffenen Teilnehmenden Ersatzleistungen anbieten. Ist dies nicht möglich oder werden diese durch den Teilnehmenden abgelehnt, erfolgt eine Vertragsauflösung und eine damit einhergehende Rückvergütung.

(6) Findet die Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 7 Einlass zum Event

(1) Der Besucher muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. 

(2) Um für alle Teilnehmenden eine sicheres und angenehme Veranstaltung zu gewährleisten, behält sich DUP das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit auf das Gelände und in die Veranstaltungsräume gebracht werden.

§ 8 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters

(1) DUP haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen a) für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von DUP, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, b) für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz sowie c) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder im Fall einer Garantie.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet DUP nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist („Kardinalpflicht“). Dabei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Eine weitergehende Haftung von DUP ist ausgeschlossen; dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von DUP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmende beträgt ein Jahr – es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter von DUP, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer Beschäftigten. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber den vorgenannten Personen. 

§ 9 Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe

Sofern der Veranstalter unentgeltlich anbietet, Gegenstände (z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen) für den Besucher zu verwahren („Garderobe“), gelten hierfür folgende Bedingungen:

Der Besucher darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben.

Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 500 Euro pro Besucher.

§ 10 Datenschutz

DUP verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung und – soweit Sie hierzu gesondert eingewilligt haben – für Marketing und Werbezwecke. Eine Übermittlung an Dritte (etwa Speaker, Partner, Sponsoren) kann zu diesem Zwecke erforderlich werden.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Anmeldung und Abrechnung der Teilnahmegebühren werden die notwendigen personenbezogenen Daten an den Dienstleister Eventix B.V., Van Eeghenstraat 96, 1071GL Amsterdam übermittelt und von diesem entsprechend genutzt.

§ 11 Bild-, Video- und Tonaufnahmen

DUP ist berechtigt, gewerbliche Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom BIG BANG FESTIVAL anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und zu Marketingzwecken zu nutzen. Durch den Besuch der Veranstaltung erklären Sie sich mit der späteren Verwendung der Aufnahmen einverstanden.

§ 12 Hausrecht

Das BIG BANG FESTIVAL ist eine geschlossene Veranstaltung, DUP hat das alleinige Hausrecht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer akzeptiert Weisungen des Veranstalters und seiner Gehilfen. 

Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush-/Guerilla-Marketing-Maßnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme am Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg, sofern es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der BRD können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.